Übernahme von Kosten für COVID-19-Tests durch Arbeitgeber

Die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung, die am 23. April in Kraft getreten ist, bestimmt eine Testangebotspflicht des Arbeitgebers von zwei Tests pro Kalenderwoche für jeden Beschäftigten. Auch bei einem nur…