Teilzeitbeschäftigung: Auswirkung auf die Betriebsrente
Eine betriebliche Altersvorsorgeregelung darf bestimmen, dass Teilzeitbeschäftigte nur anteilig berücksichtigt werden, wenn es darum geht, die Dienstzeiten, die beim Altersruhegeld angerechnet werden, zu ermitteln.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!