Erholungsurlaub: Urlaub auf dem Entgeltzettel zählt auch
Grundsätzlich verfällt der Resturlaub von Arbeitnehmern aus einem Jahr Ende März des Folgejahres. Jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigte/den Beschäftigten auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. So jedenfalls haben der…
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