Erholungsurlaub: Urlaub auf dem Entgeltzettel zählt auch

Grundsätzlich verfällt der Resturlaub von Arbeitnehmern aus einem Jahr Ende März des Folgejahres. Jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigte/den Beschäftigten auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. So jedenfalls haben der…