Wer sich zuhause umzieht, arbeitet (noch) nicht
Wenn Ihre Mitarbeiter Dienstkleidung tragen (müssen), dann müssen Sie als Arbeitgeber die Umkleidezeiten nicht als Arbeitszeit vergüten, sofern sich die Mitarbeiter zuhause umziehen und bereits 'in Schale' zur Arbeit marschieren…
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