Keine Privilegien, aber auch keine Sanktionen
Keine Privilegien, aber auch keine Sanktionen Als Arbeitgeber dürfen Sie nicht geimpfte Mitarbeiter nicht bestrafen, indem Sie ihnen den Zutritt zu bestimmen Räumen, wie etwa Konferenzräume, Etagenküchen oder Kantinen verwehren. Das verstieße gegen das Maßregelungsverbot, das Ihnen eine Ungleichbehandlung im Betrieb verbietet. Andererseits haben Sie als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht und sind folglich gehalten, die Risiken einer Ansteckung so gering wie möglich zu halten. Das wiederum könnte dafür sprechen, Geimpfte anders behandeln zu dürfen als Ungeimpfte. Rechtlich ist dies aber nur dann möglich, wenn Sie keine andere Möglichkeit haben, Ansteckungen zu verhindern. Statt mit Zugangsverboten zu arbeiten, könnten Sie das Betreten bestimmter Räume beispielweise vom Ergebnis eines Schnelltests abhängig machen.
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