Ist ein Hintergrunddienst Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst?
Die Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeits-, sondern als Ruhezeit. Eine Rufbereitschaft stellt aber dann in vollem Umfang Arbeitszeit dar, wenn es Einschränkungen gibt, die die Möglichkeit des Arbeitnehmers, seine Freizeit zu gestalten „ganz…
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