Ist ein Hintergrunddienst Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst?

Die Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeits-, sondern als Ruhezeit. Eine Rufbereitschaft stellt aber dann in vollem Umfang Arbeitszeit dar, wenn es Einschränkungen gibt, die die Möglichkeit des Arbeitnehmers, seine Freizeit zu gestalten „ganz…