Kein Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit Null
In der Zeit, in der die Arbeitszeit durch Kurzarbeit auf Null reduziert ist, erwirbt Ihr Arbeitnehmer keinen Urlaubsanspruch. Das heißt, dass Sie seinen Jahresurlaub um 1/12 für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null kürzen dürfen…
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