Kein Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit Null

In der Zeit, in der die Arbeitszeit durch Kurzarbeit auf Null reduziert ist, erwirbt Ihr Arbeitnehmer keinen Urlaubsanspruch. Das heißt, dass Sie seinen Jahresurlaub um 1/12 für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null kürzen dürfen…