Auf den Punkt gebracht
Auf den Punkt gebracht Fordert der Chef einen Mund-Nasenschutz, darf es kein Gesichtsschirm sein: Fordert der Arbeitgeber, dass Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz mit Kundenkontakten einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen müssen, um die Verbreitung von Corona einzudämmen, so reicht es nicht, wenn sie einen Gesichtsschutzschirm tragen. Es ist erwiesen, dass ein MNS bei Corona besser schützt als ein Gesichtsschirm, daher dürfen die Mitarbeiter sich nicht dagegen wehren. Ausnahme: Sie können glaubhaft machen (Attest), dass es aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist, einen MNS zu tragen (ArG Berlin, 42 Ga 13034/20).
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