Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nur mit Einzelabrechnung steuerfrei

Karla Klar, eine Arbeitgeber-Kollegin, betreibt ein Kino. Einigen ihrer Mitarbeiter bezahlte sie neben dem Grundlohn monatlich eine Pauschale für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. In der Lohnabrechnung behandelte sie die Zuschläge als…