Überstunden und die Darlegungslast des Arbeitnehmers
Sie als Arbeitgeber müssen Überstunden nur dann vergüten, sehr verehrte Damen und Herren, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens muss der Arbeitnehmer die Überstunden tatsächlich geleistet haben und zweitens müssen Sie als Arbeitgeber die Überstunden entweder angeordnet oder zumindest gebilligt respektive geduldet haben, sofern die ...
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