Schlappe für Amazon: Genehmigung der Sonntagsarbeit war rechtswidrig

Nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) darf eine zuständige Behörde an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr die Beschäftigung von Arbeitnehmern bewilligen. Die Voraussetzung: Die Sonntags- oder Feiertagsarbeit ist…