Schlappe für Amazon: Genehmigung der Sonntagsarbeit war rechtswidrig
Nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) darf eine zuständige Behörde an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr die Beschäftigung von Arbeitnehmern bewilligen. Die Voraussetzung: Die Sonntags- oder Feiertagsarbeit ist notwendig, um einen unverhältnismäßigen Schaden zu verhüten. Solche besonderen ...
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