Auf den Punkt gebracht
Auf den Punkt gebracht Wenn Karneval ausfällt Urlaub wegen betrieblicher Übung? In den Karnevalshochburgen ist es in vielen Branchen Praxis, die Mitarbeiter Rosenmontag bezahlt frei zu stellen, ohne dass dies auf Urlaub angerechnet wird. 2021 stellt sich die Frage, ob die Mitarbeiter, wenn es keine Karnevalsveranstaltungen gibt, trotzdem einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit haben. Die Wenigsten werden dazu eine tarif- oder arbeitsvertragliche Regelung haben. Hat der Arbeitgeber durch vorherige Information der Mitarbeiter, die Freiregelung gelte nur für das betreffende Kalenderjahr, eine betriebliche Übung nicht entstehen lassen, kann der Arbeitgeber auch für jedes Jahr neu entscheiden, ob er frei gibt oder nicht. Falls jedoch drei Jahre in Folge ohne Vorbehalte der Tag freigegeben wurde, gilt diese Bindung auch für 2021. Anders als z. B. beim Betriebsausflug, wo die Nichtteilnehmer arbeitspflichtig sind, gibt es beim freien Rosenmontag keine Kontrolle, ob die Mitarbeiter auch wirklich feiern gehen oder die Freizeit anderweitig nutzen. Daher ist der Ausfall des Karnevals hier unbeachtlich.
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