Teilzeit-Ausbildung: Vergütung darf gekürzt werden
Wer nur die halbe Zeit arbeitet, soll auch nur die Hälfte dessen verdienen, was ein Vollzeitarbeitender verdient. Hier nickt wohl jeder, obwohl es nicht von der Hand zu weisen ist, dass Anwesenheit nicht immer gleichbedeutend ist mit Leistung. Wie…
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