Crowdworker: Arbeitsrecht wird nicht durch Digitalisierung ausgehebelt

Werden kleinste Aufträge, sogenannte Mikrojobs, von Crowdworkern, also den Nutzern einer Online-Plattform, auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung, die sie mit deren Betreiber, dem Crowdsourcer, getroffen haben, durchgeführt, kann es sein, dass…