Crowdworker: Arbeitsrecht wird nicht durch Digitalisierung ausgehebelt
Werden kleinste Aufträge, sogenannte Mikrojobs, von Crowdworkern, also den Nutzern einer Online-Plattform, auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung, die sie mit deren Betreiber, dem Crowdsourcer, getroffen haben, durchgeführt, kann es sein, dass…
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