Hamburger Modell: Krankenkasse muss Fahrtkosten zur Arbeit bezahlen
Wenn einer der Mitarbeiter lange arbeitsunfähig krank ist, fällt die Rückkehr ins Berufsleben schwer. Deshalb soll – noch während der andauernden Krankheit – der Arbeitnehmer sukzessive wieder an die Arbeit und deren Anforderungen gewöhnt werden. Die stufenweise Eingliederung ist in § 74 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) geregelt ...
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