Entsendete Mitarbeiter sind gesetzlich unfallversichert

Eine Arbeitnehmerentsendung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn ist dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung des Entsenders, also seines inländischen Arbeitgebers, für diesen im Ausland arbeitet. Dazu muss nicht ein bereits angestellter…