Auf den Punkt gebracht
Auf den Punkt gebracht Kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen: Unternehmen, die bisher Raucherpausen bezahlt haben, dürfen die Bezahlung einstellen und damit die Raucherpause in Zukunft nicht mehr als Arbeitszeit anerkennen. Der Mitarbeiter hat auch dann keinen Anspruch auf eine bezahlte Raucherpause, wenn das bisher betriebliche Übung war (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Az. 2 Sa 132/15). Im Urteilsfall erlaubte der Unternehmer seinen Mitarbeitern, jederzeit Raucherpausen einzulegen. Erst als die Raucherzeiten ausuferten, verfügte er, dass die Raucherpausen nicht mehr zur bezahlten Arbeitszeit gehören. Das ist zulässig. Auch das Argument einer „betrieblichen“ Übung gewährt keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen. Vorsicht, wenn Sie bezahlte Raucherpausen ausdrücklich mit Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung) gewähren. Dann sollte ein Arbeitsrechtler eine Aufhebung prüfen.
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