Erstausbildung begründet keine Werbungskosten mehr
Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium können als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 € geltend gemacht werden (§§ 12 Nr. 5, 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Umstritten ist, welche Anforderungen an eine 'erste…
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