Erstausbildung begründet keine Werbungskosten mehr

Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium können als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 € geltend gemacht werden (§§ 12 Nr. 5, 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Umstritten ist, welche Anforderungen an eine 'erste…