Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht Arbeitsunfall im Homeoffice — gibt's das? Ein Leser, der gerade über sein Laptopkabel in der heimischen Küche gestolpert war, wollte wissen, unter welchen Voraussetzungen die Berufsgenossenschaft einen Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall anerkennt. Die Beurteilung dieser Frage erfolgt im Einzelfall und sehr individuell. Hilfreich sind in diesem Zusammenhang jedoch zwei Urteile des BSG vom 27.11.2018. Im ersten Fall (Az. B 2 U 28/17 R) war eine im Homeoffice tätige Onlineverkäuferin auf der Kellertreppe auf dem Weg in ihr Büro gestürzt und hatte sich erheblich verletzt. Obwohl die Kellertreppe nicht zum eigentlichen Arbeitszimmer gehörte, bestand nach Ansicht des BSG Versicherungsschutz. In einer weiteren Entscheidung vom gleichen Tag (Az. B 2 U 8/17 R) sprach das BSG einem Makler Versicherungsschutz zu, der nach Mitternacht ebenfalls auf der Kellertreppe stürzte. Der Betroffene hatte neben dem Büro in seiner Wohnung im fünften Stock zusätzlich einen Serverraum für seine Computer im Keller. Nach einem nächtlichen Software-Update kam es zum Unfall im Treppenhaus.