Heikles Thema: Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern einen Anspruch darauf zu erfahren, wie viel jemand anderes, der im Betrieb vergleichbare Arbeit erledigt, verdient. So soll…