Mitarbeiter-Gesundheit in Coronazeiten: Die Arbeitgeber-Fürsorgepflicht

Als Arbeitgeber haben Sie, sehr verehrte Damen und Herren, eine Fürsorgepflicht (§ 618 Abs. 1 BGB). Und Sie sind nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz so weit wie möglich auszuschließen. Das heißt,…