Übernahme von Ausbildungs-/Weiterbildungskosten

Übernahme von Ausbildungs-/Weiterbildungskosten Haben Sie die Aus- oder Weiterbildung eines Mitarbeiters bezahlt, dürfen Sie einen Fortbildungsvertrag schließen, der auch Rückzahlungsklauseln enthält, wenn der Arbeitnehmer anschließend das Unternehmen verlässt. Bei der Formulierung von Rückzahlungsklauseln müssen Sie darauf achten, dass der Arbeitnehmer nicht einseitig benachteiligt wird, da der Vertrag sonst unwirksam ist.