Corona und Sozialversicherung
Corona und Sozialversicherung Unternehmen und Betriebe, die sich durch die Corona-Epidemie in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, können durch Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen finanziell entlastet werden. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 30.4.2020 befristet und greifen erst, wenn andere Regelungen zur Entlastung ausgeschöpft wurden. Die Einzelheiten können Sie einem Schreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 25.3.2020 ( agi 082004) entnehmen.
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