Corona und Minijobs

Corona und Minijobs Arbeitgeber beschäftigen ihre Minijobber teilweise in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart. Daher wurden die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung übergangsweise vom 1.3. bis 31.10.2020 von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben. Analog zur vorübergehenden Erhöhung der Zeitgrenzen kann ein gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung (450 €) für die Monate März bis Oktober 2020 bis zu fünfmal innerhalb eines Zeitjahres erfolgen. Das haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung kürzlich in der Verlautbarung 'Vorübergehende Erhöhung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020' ( agi 082003) geregelt. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter www.minijob-zentrale.de.