Auch Azubis müssen angemessen vergütet werden
§ 17 Abs. 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist eigentlich 'glasklar': „Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.“„Von wegen 'glasklar'!“, schimpfen Sie halblaut vor sich hin. Wahrscheinlich aber hatten Sie gerade…
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