Auch Azubis müssen angemessen vergütet werden

§ 17 Abs. 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist eigentlich 'glasklar': „Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.“„Von wegen 'glasklar'!“, schimpfen Sie halblaut vor sich hin. Wahrscheinlich aber hatten Sie gerade…