Keine Kurzarbeit ohne Zustimmung
Sie als Arbeitgeber dürfen nicht einseitig Kurzarbeit anordnen. Der Grund ist einfach: Ihre Mitarbeiter müssen – je nachdem, wie umfangreich der Arbeits- und damit auch der Entgeltausfall ist – damit rechnen, dass sie bis zu 40 % ihres bisherigen…
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