Keine Kurzarbeit ohne Zustimmung

Sie als Arbeitgeber dürfen nicht einseitig Kurzarbeit anordnen. Der Grund ist einfach: Ihre Mitarbeiter müssen – je nachdem, wie umfangreich der Arbeits- und damit auch der Entgeltausfall ist – damit rechnen, dass sie bis zu 40 % ihres bisherigen…