Auf den Punkt gebracht
Auf den Punkt gebracht Verdachtskündigung: Auch zufällig Entdecktes darf als Grund herhalten: Wird ein Angestellter verdächtigt, Geschäftsgeheimnisse weitergegeben zu haben, und lässt der Arbeitgeber dienstliche Daten auf dem Rechner des Verdächtigten kontrollieren, so können die bei dieser Kontrolle zufällig gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf eine andere Straftat eine Verdachtskündigung rechtfertigen. In dem Fall vor dem Bundesarbeitsgericht fanden sich zufällig Hinweise darauf, dass der Arbeitnehmer die Tankkarte des Dienstwagens mehrfach auch zum Tanken anderer Fahrzeuge eingesetzt hatte. Auf diese Erkenntnis durfte der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung stützen. (BAG, Az.2 AZR 426/18).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!