Kein verfassungsmäßiger Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags

Ein Vertrag kommt ganz einfach zustande: durch Angebot und Annahme, also übereinstimmende Willenserklärungen. Was vereinbart wurde, gilt für die Vertragspartner. „Danke für die juristische Kurzvorlesung!“, spötteln Sie gutmütig. „Aber wofür?“ Nun –…