Das Bundesarbeitsgericht zwitschert nicht!

Das Bundesarbeitsgericht zwitschert nicht! Von dem Kurznachrichtendienst Twitter hält das BAG als einziges Bundesgericht weiterhin Abstand. Das BAG setzt auf die 'klassischen Medien' wie Pressemitteilungen und den eigenen Internetauftritt. Die juristische Begründung wird gleich mitgeliefert: Das BAG würde schon wegen der möglichen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter durch Twitter Inc. beim Aufruf von Tweets vorläufig nicht twittern.