Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht Überstunden müssen eindeutig belegt werden: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass Überstunden, die ein Mitarbeiter gemacht hat (oder gemacht haben will), dann nicht vom Chef zu zahlen sind, wenn die Überstundenberechnung allein auf den Eintragungen des Arbeitnehmers beruht. Der bleibt bei einem Streit in der Beweispflicht. Kann er die Mehrarbeit nicht zweifelsfrei belegen, geht er leer aus. Etwas anderes könne nur dann gelten, sofern sich der Arbeitgeber die Aufzeichnungen „zu eigen gemacht hat“ oder er selbst das Arbeitszeitkonto führt. (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Az. 5 Sa 73/19).