Berufsschulpflicht: Fürs Schwänzen gibt's Feuer
Eine Berufsschule darf das Schulverhältnis beenden, wenn der Schüler, also unter Umständen Ihr Azubi, mehrfach unentschuldigt fehlt (Verwaltungsgericht Koblenz, Az. 4 K 989/19.KO agi 032002). Die Schule muss das Fehlverhalten des Schülers nicht…
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