Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht Keine Lohnfortzahlung bei neuer Erkrankung: Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist auf sechs Wochen beschränkt. Kommt der Mitarbeiter dann direkt mit einem weiteren Krankenschein, kann der Chef die Zahlung verweigern. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigt (Urt. v. 11.12.2019, Az. 5 AZR 505/18). Wer sich im Anschluss daran erneut krankschreiben lässt, muss laut BAG beweisen, dass die alte Krankheit bereits überwunden und auskuriert war. Eine neuerliche Entgeltfortzahlung sei nur dann möglich, wenn „die ursprüngliche Arbeitsunfähigkeit zu Beginn der neuen bereits beendet sei“, so das BAG. Nachweisen müsse dies der Arbeitnehmer selbst, nicht der Arbeitgeber.