Kein Unfallversicherungsschutz bei erheblich längerem Umweg

Wie heißt es im Verkehrsfunk geradezu regelmäßig: „Wenn Sie sich auskennen, umfahren Sie den Stau großräumig!“ Ein Ratschlag, den Sie oder Ihre Mitarbeiter nicht unbedingt befolgen sollten. Denn bei einer unnötigen erheblichen Umfahrung liegt kein…