Zugang einer Kündigung bei Einwurf in einen Hausbriefkasten

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die zugangsbedürftig ist. „Ihr von 'Agi‘ meint wohl, dass der Arbeitnehmer die Kündigung empfangen und zur Kenntnis nehmen muss, sonst weiß er ja gar nicht, dass er gekündigt wird!“, spotten Sie…