Zur Erinnerung: Ab dem 1.1.2020 gilt die neue Mindestlohn-Höhe

Und damit müssen Sie bei Ihren Mini-Jobbern die Arbeitszeit neu bestimmen, wenn Sie und der Mitarbeiter nicht in die Midi-Zone rutschen wollen. Im Klartext: Sie müssen die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter mit Wirkung ab dem 1.1.2020 auf monatlich…