Neue Sozialversicherungswerte ab 2020

Das neue Jahr wird teurer für Sie als Arbeitgeber, denn ab 2020 gelten neue Sozialversicherungswerte. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wird ab 1.1.2020 voraussichtlich 62.550 € betragen. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze…