Bußgelderstattung durch den Arbeitgeber

Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Zahlung von Bußgeldern, die während einer Dienstfahrt verursacht wurden, müssen Ihre Mitarbeiter den geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Diese Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste…