Abweichung vom „Equal-Pay-Grundsatz“ durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

Neu-Deutsch „equal pay“ bedeutet nichts anderes als „gleiches Geld für gleiche Arbeit“. Die meisten denken in solchen Fällen geradezu reflexhaft an den 'Geschlechterunterschied' bei der Entlohnung. Aber das ist zu kurz gegriffen. Auch Leiharbeiter…