Ablösung von Ruhegeld bei einem Betriebsübergang
Man kann alles ändern – aber es muss mit (Augen-)Maß und Ziel geschehen. So darf zwar der Arbeitgeber in die Versorgungsrechte eines Arbeitnehmers eingreifen, aber er braucht gute Gründe dafür. Der Arbeitnehmer darf nicht einseitig belastet werden.…
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