Ablösung von Ruhegeld bei einem Betriebsübergang

Man kann alles ändern – aber es muss mit (Augen-)Maß und Ziel geschehen. So darf zwar der Arbeitgeber in die Versorgungsrechte eines Arbeitnehmers eingreifen, aber er braucht gute Gründe dafür. Der Arbeitnehmer darf nicht einseitig belastet werden.…