Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht „Ostdeutsch“ zu sein, ist keine Weltanschauung Ein Angestellter eines Zeitungsverlages kann weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz oder Entschädigung gegen seinen Arbeitgeber wegen der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durchsetzen, wenn er angibt, wegen seiner ostdeutschen Herkunft von Vorgesetzten gemobbt worden zu sein. Menschen ostdeutscher Herkunft sind keine Mitglieder einer „ethnischen Gruppe oder Träger einer einheitlichen Weltanschauung“, so dass sie diesbezüglich auch nicht diskriminiert werden können. (Hier sprach außerdem gegen den Angestellten, dass er den Arbeitgeber nicht rechtzeitig auf das Verhalten seiner Vorgesetzten und die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens – der Mann verlangte insgesamt 800.000 € – aufmerksam gemacht hat; ArG Berlin, 44 Ca 8580/18)