Korrekte Dokumentation der Arbeitszeit ist unabdingbar
Wer bei der Dokumentation seiner Arbeitszeit Falschangaben macht, den dürfen Sie außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund kündigen (Arbeitsgericht Siegburg, Az. 3 Ca 992/19 agi 191901). Denn Sie als Arbeitgeber, sehr verehrte Damen und Herren, müssen darauf vertrauen können, dass Ihre Mitarbeiter ihre jeweiligen Arbeitszeiten ...
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