Korrekte Dokumentation der Arbeitszeit ist unabdingbar

Wer bei der Dokumentation seiner Arbeitszeit Falschangaben macht, den dürfen Sie außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund kündigen (Arbeitsgericht Siegburg, Az. 3 Ca 992/19 agi 191901). Denn Sie als Arbeitgeber, sehr verehrte Damen und…