Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht Mitbringen des kranken Kindes zur Arbeit rechtfertigt keine fristlose Kündigung Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, ist dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, rechtfertigt jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber – auch wenn es allgemein verboten gewesen sei, Kinder mit zur Arbeit zu nehmen. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg (Az. 3 Ca 642/19). Die fristlose Kündigung hielt es für ungerechtfertigt. Zwar war das Verhalten der Klägerin sowohl aus versicherungsrechtlichen Gründen als auch wegen einer womöglich bestehenden Ansteckungsgefahr problematisch und eine Pflichtverletzung. Einen Grund für eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses sah das Gericht jedoch nicht. Grundsätzlich reiche in einem solchen Fall eine Abmahnung. Auch andere Gründe für eine sofortige Beendigung konnte der Arbeitgeber nicht darlegen.