Üble Nachrede auf WhatsApp rechtfertigt außerordentliche Kündigung
Verbreitet eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen, im konkreten Fall war es die Lüge, der Kollege sei wegen einer Vergewaltigung verurteilt worden, per WhatsApp an eine andere Kollegin, dann ist der Arbeitgeber berechtigt, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu ...
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