Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung
Sie als Arbeitgeber schulden Ihren Mitarbeitern grundsätzlich den Bruttolohn. Davon berechnen Sie dann die Lohn- und möglicherweise Kirchensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge, behalten diese ein und überweisen sie zum Fälligkeitszeitpunkt in…
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