Über die Arbeitnehmereigenschaft entscheidet die Realität, nicht das Papier

Ob bei einer Beschäftigung ein Arbeitsverhältnis im arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt, hängt nicht davon ab, wie der geschlossene Vertrag bezeichnet wurde oder welchen Titel der Beschäftigte hat, sondern allein von der…