Vertragsänderung: Arbeitnehmerschweigen ist keine Zustimmung

Kurzer Ausflug in die Grundlagen der Juristerei: Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Ein bereits geschlossener Vertrag kann durch die übereinstimmenden Willenserklärungen der Vertragsparteien geändert werden…