Vertragsänderung: Arbeitnehmerschweigen ist keine Zustimmung
Kurzer Ausflug in die Grundlagen der Juristerei: Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Ein bereits geschlossener Vertrag kann durch die übereinstimmenden Willenserklärungen der Vertragsparteien geändert werden…
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