Auf den Punkt gebracht
Auf den Punkt gebracht Arbeitszeitbetrug erlaubt Kündigung Schon lange vor dem aktuellen EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung ermitteln in vielen GmbHs die Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten selbst, in der Regel EDV-gestützt. Eine genaue oder gar lückenlose Kontrolle ist dabei von den Personalverantwortlichen bzw. Geschäftsführern meist nicht gewünscht. Leider wird dieses Vertrauen gelegentlich auch missbraucht. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9.8.2017 (Az. 4 Sa 12/17) erlaubt ein Betrug bei der Arbeitszeit eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Im Urteilsfall hatte ein Restaurantleiter in Stundenlisten für sich selbst Arbeitszeiten eingetragen, zu denen er an seinem Arbeitsplatz nicht anwesend war. Der Vorgang war durch Zeugenaussagen belegt und rechtfertigte nach Ansicht des Gerichts eine sofortige Kündigung, weil es sich um einen schweren Vertrauensbruch handelte.
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